Persönlicher Durchschnittssteuersatz
Der persönliche Durchschnittssteuersatz ist ein Maß für die durchschnittliche Steuerbelastung eines Individuums. Er wird berechnet, indem die gesamte gezahlte Einkommensteuer durch das gesamte zu versteuernde Einkommen geteilt und das Ergebnis in Prozent ausgedrückt wird. Anders als der Grenzsteuersatz, der angibt, wie viel Steuer auf einen zusätzlich verdienten Euro zu zahlen ist, spiegelt der Durchschnittssteuersatz die durchschnittliche Steuerlast auf das gesamte Einkommen wider. Bei einem progressiven Steuertarif, wie er in vielen Ländern üblich ist, steigt der Durchschnittssteuersatz mit zunehmendem Einkommen, bleibt aber stets unter dem Grenzsteuersatz.
Bei einem Rentner ist im Normalfall davon auszugehen, dass der pers. Durchschnittssteuersatz geringer ausfällt, als bei einem Erwerbstätigen.
Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro des zu versteuernden Einkommens angewendet wird. Er zeigt auf, welcher Prozentsatz an Steuern für zusätzliches Einkommen zu zahlen ist. In einem progressiven Steuersystem, wie es in vielen Ländern einschließlich Deutschland existiert, steigt der Grenzsteuersatz mit zunehmendem Einkommen.
Das bedeutet, dass höhere Einkommen einem höheren Steuersatz unterliegen. Er ist höher als der durchschnittliche Steuersatz, da er nur auf das zusätzliche, nicht auf das gesamte Einkommen angewendet wird.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften, vor allem der katholischen und evangelischen Kirche, in Deutschland erhoben wird. Sie wird als Zuschlag zur Einkommensteuer oder Kapitalertragssteuer berechnet und beträgt je nach Bundesland zwischen 8% und 9% der gezahlten Steuer, die als Basis verwendet wurde.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Deutschland. Er wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung mitzufinanzieren. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Seit 2021 wird der Zuschlag erst ab einem höheren Einkommen erhoben, um Gering- und Mittelverdiener zu entlasten.
Bei der Kapitalertragssteuer bleibt der Soli allerdings unverändert bestehen. Es werden also 5,5% auf die gezahlte Abgeltungssteuer von 25% aufgeschlagen.